Genossenschaftskläranlagen
Wieso Genossenschaftskläranlagen?
Kläranlagen für Genossenschaften sind oft die beste Lösung
Für die meisten Gemeinden wurde von namhaften Ingenieurbüros ein Abwasserplan erstellt. Auf diesem Plan ist ersichtlich, wie eine zuküftige Abwasserentsorgung in einem Gebiet auszusehen hat. Anhand moderner Berechnungsprogramme wird die "ökonomisch und ökologisch sinnvollste" Abwasserentsorgungsweise ermittelt. So wird verhindert, dass mehrere benachbarte Liegenschaften eigene Entsorgungswege anstreben, die teurer als eine gemeinsame Anlage sind.
Grundsätzlich ist ab 5 Liegenschaften eine Genossenschaft zu gründen. Diese kann zum Bau von Abwasserreinigungsanlagen (Abwassergenossenschaft) oder zur kompletten Wasserversorung und -entsorgung (Wassergenossenschaft) genutzt werden.
Unterschiede zur Einzelanlage
Technisch betrachtet besteht kaum ein Unterschied zu einer Einzelanlage. Die gemeinsame Kläranlage wird von einem Klärwärter und einem Stellvertreter betreut.
Je nach gewünschter Größe legen wir Ihre Kläranlage aus und arbeiten gerne mit den beauftragten Planerb vor Ort zusammen.
Durch Kombination mehrerer Behälter können Ausbaugrößen von über 180 EW erreicht werden
Ihre Vorteile
- Einfache, wartungsarme Technologie
- Zusammenarbeit mit Ihrem gewünschten lokalem Ziviltechniker
- Einweisung und Nachbetreuung durch unsere motivierten Mitarbeiter